Seit Anfang 2019 besteht ein Beratervertrag mit dem ehemaligen Bauamtsleiter zur Einarbeitung und Unterstützung seines Nachfolgers, dem jetzigen Bauamtsleiter.
Anfrage der CDU Fraktion gem. § 50 Abs. 2 HGO
Sehr geehrter Herr Wild,
die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen durch den Bürgermeister.
- Wie lange ist geplant, den Beratungsvertrag mit dem ehemaligen Bauamtsleiter noch aufrecht zu erhalten?
- Die Einarbeitung des jetzigen Bauamtsleiters dürfte mittlerweile abgeschlossen sein, besteht weiterhin Handlungsbedarf und wenn ja, warum?
- Welche Projekte betreut der ehemalige Bauamtsleiter?
- In welcher Form wurden und werden die geleisteten Stunden des ehemaligen Bauamtsleiters im Rahmen des Beratungsvertrages dokumentiert und geprüft?
- Wie hoch ist der Stundensatz für die geleisteten Stunden des ehemaligen Bauamtsleiters?
- Welche Zahlungen in welcher Höhe hat der ehemalige Bauamtsleiter seit Bestehen des Beratervertrages erhalten?